IMPRESSUM   I   AGB´s

Angaben gemäß § 5 TMG

 

MEAJET GmbH
Hans-Kalb-Weg 4
82024 Taufkirchen bei München

Handelsregister: 196587
Registergericht: Amtsgericht MünchenDE282517530

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Cajus A. Steinhauer

 

KONTAKT

Telefon: +49 89 45 22 893 0
Telefax: +49 89 45 2289323
E-Mail: web@meajet.com

 

UMSATZSTEUER

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE282517530

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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URHEBERRECHT

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Quelle: eRecht24

 

 

 

 

M E A J E T

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

EINLEITUNG

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen ergänzen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und MEAJET und füllen die gesetzlichen Bestimmungen aus. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und MEAJET regelt sich unter Ausschluss anderen nationalen Rechts ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

Eventuelle widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen Sie arbeiten, sind ausdrücklich abbedungen.
 

Der Begriff „Flugzeug“ in den nachfolgenden Geschäftsbedingungen umfasst Fluggeräte jeglicher Art, beispielsweise, -aber nicht ausschließlich- auch Hubschrauber.

 

1. AUFGABEN VON MEAJET

Soweit vertraglich und in Schriftform nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes:

 

1.1 MEAJET berät Sie bei der Auswahl des Fluggeräts  und schließt mit einer geeigneten Fluggesellschaft einen Chartervertrag ab, die als Subunternehmer von MEAJET den gewünschten Flug/die gewünschten Flüge durchführt. 

 

1.2 Wenn sich besondere Umstände ergeben und es deshalb nach Einschätzung von MEAJET gerechtfertigt ist, ist MEAJET berechtigt, die ausgesuchte Fluggesellschaft gegen eine andere lizenzierte Fluggesellschaft, die einen vergleichbaren Standard bietet, mit Durchführung des Fluges beauftragen. Entsprechendes gilt für den Austausch des Fluggeräts. 

 

1.3  DATENSCHUTZ

MEAJET erhebt und verarbeitet nur Daten,

  • für die eine entsprechende Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 a Datenschutz Grundverordnung (nachfolgend: DSGVO) vorliegt, oder
  • die MEAJET gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen benötigt oder 
  • gemäß Art. 6 Abs. 1 c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind, oder
  • gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO aus einem berechtigten Interesse erfolgt sind

1.3.1 MEAJET übermittelt grundsätzlich Daten nur insoweit an Dritte, als dies für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, bzw. Ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die MEAJET in Ihrem Namen erledigt, erforderlich ist. 

 

1.3.2 Da der Umfang der für die Flugbeförderung erforderlichen Daten von Fall zu Fall und je nach Flugziel, Gesetzeslage zur Zeit des Fluges und/oder beförderter Person unterschiedlich sein kann, prüft MEAJET nicht, was im Einzelfall unbedingt weitergegeben werden muss und was nicht. Bei den personenbezogenen Daten, die Sie oder die zu befördernden Personen MEAJET unmittelbar über den angeforderten Umfang hinaus übermitteln, geht MEAJET davon aus, dass es diese kraft entsprechender Einwilligung der Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO komplett an die jeweilige Fluggesellschaft und/oder die Behörden weitergeben darf. 

 

1.3.3 MEAJET speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für die Erreichung des Verarbeitungszwecks nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur, wenn auch diesbezüglich eine Einwilligung vorliegt und höchstens so lange, bis diese widerrufen wird.

 

1.3.4 RECHTE DER BETROFFENEN:

Die Betroffenen haben das Recht, unentgeltlich Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten, die Daten zu vervollständigen, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Daten löschen oder sperren zu lassen, die Verarbeitung einschränken zu lassen, der Verarbeitung zu widersprechen, die Einwilligung zur Verarbeitung für die Zukunft zu widerrufen sowie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. (Siehe Artikel Art. 7 Abs. 3; 15 bis 18; 20; 21; 77 DSGVO)

 

2. IHRE AUFGABEN UND PFLICHTEN 

2.1.1 Alle Reisedokumente bzw. Frachtdokumente werden von Ihnen in der Form, wie von MEAJET oder der den eigentlichen Flug ausführenden Fluggesellschaft angefordert, so schnell wie möglich vervollständigt. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die ordnungsgemäß vervollständigten Dokumente allen Passagieren und Beförderungs-unternehmen entsprechend den einschlägigen Vorschriften zur Verfügung gestellt werden, so dass alle Passagiere und Beförderungsunternehmen die Bestimmungen dieser Dokumente erfüllen können. 

 

2.1.2 Sie sorgen dafür, dass sich die Passagiere und deren Gepäck sowie jegliche Fracht spätestens zur Abfertigungszeit an dem bezeichneten Abfertigungspunkt des Abflughafens befinden und dass alle Passagiere über sämtliche Reisedokumente sowie die erforderlichen Ausweise, Visa oder sonstige Dokumente verfügen, die für sie, ihr Gepäck und jegliche Fracht von den Behörden der Abflug-, Transit- und Ankunftsländer des Fluges oder der Flüge verlangt werden.  

 

2.1.3 Sie sind zur Erfüllung der Pflichten aus dem Chartervertrag in vollem Umfang verantwortlich. 

 

2.2 DATENSCHUTZ

2.2.1 Für die Daten, die Sie MEAJET übermitteln, bestätigen Sie daher ausdrücklich, dass die Voraussetzungen von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO und/oder von Art. 6 Abs. 1 b DSGVO und/oder Art. 6 Abs. 1 c DSGVO und/oder Art. 6 Abs. 1 f DSGVO vorliegen.

 

2.2.2 Sie verpflichten sich, MEAJET von allen Ansprüchen der Betroffenen, sonstiger Dritter und Behörden freizustellen, denen MEAJET ausgesetzt ist, wenn die oben genannten Voraussetzungen der DSGVO nicht vorgelegen haben sollten.

 

2.3 DURCHFÜHRUNG DER FLÜGE

 

2.3.1 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass die Beförderung von der Fluggesellschaft durchgeführt wird und dass bei dieser die ausschließliche Verantwortung für die Wartung des Flugzeuges und Durchführung des Fluges liegt. Sie wissen und sind damit einverstanden, dass es sich bei der Flugzeugbesatzung um Erfüllungsgehilfen der Fluggesellschaft zum Zweck der Durchführung der Flüge handelt, die insoweit ausschließlich von dieser Anweisungen entgegennimmt. Ihnen ist bekannt, dass MEAJET keine Vollmacht und rechtliche Möglichkeit hat, den Besatzungen Anweisungen zu erteilen. Jede anderslautende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fluggesellschaft.

 

2.3.2 Sie erkennen an, dass im Interesse der Gewährleistung der Sicherheit des Flugzeugs, der Passagiere, der Mannschaft oder der Fracht der Flugkapitän die Entscheidungen betreffend den Betrieb des Flugzeuges nach eigenem uneingeschränktem Ermessen trifft. Sie sind damit einverstanden, dass sämtliche Entscheidungen des Flugkapitäns für MEAJET, Sie sowie sonstige Beteiligte und Passagiere verbindlich sind. Sie sind dafür verantwortlich, wenn die Passagiere diesen Entscheidungen und Anordnungen nicht entsprechen. MEAJET haftet Ihnen nicht im Hinblick auf Entscheidungen des Flugkapitäns und sich daraus ergebender Konsequenzen, einschließlich etwaiger nachteiliger Auswirkungen auf die Verpflichtungen von MEAJET im Rahmen dieses Vertrages. 

 

2.3.3 Falls der Flug infolge eines Verstoßes gegen  diese Aufgaben und Pflichten oder einer anderen Handlung oder Unterlassung von Ihnen oder eines Passagiers nach der Scheduled Time of Departure (nachfolgend: STD) verspätet abfliegt oder verspätet abfliegen muss, kann MEAJET den Chartervertrag oder den betroffenen Flug stornieren und es fallen Stornogebühren entsprechend dem Vertrag und den Geschäftsbedingungen an.

 

3. CHARTERPREIS

3.1. Sie zahlen an MEAJET den Charterpreis in der vereinbarten Höhe, der vereinbarten Währung und zu den vereinbarten Terminen. Wenn solche Termine nicht ausdrücklich vereinbart sind, haben die Zahlungen mindestens 7 Werktage vor dem Abflugdatum des ersten Fluges zu erfolgen. Falls eine Zahlung nicht fristgerecht eingegangen ist und eine von MEAJET gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, kann MEAJET den Vertrag, unbeschadet jeglicher weiterer MEAJET zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe stornieren –und Stornogebühren entsprechend dem Vertrag- und/oder Zinsen für den ausstehenden Betrag in Höhe von 9 Prozentpunkten (wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind: in Höhe von 5 Prozentpunkte) über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen, bis der ausstehende Betrag in voller Höhe bezahlt ist. 

 

3.2 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist gilt folgendes: 

 

3.2.1 Im Charterpreis sind die Kosten während der Charterzeit für den Flug, Treibstoff, Öl, Wartung, Landung, Hangar, Parkplatz, Abfertigung am Boden und die Ausgaben für die Mannschaft enthalten. Außerdem enthält er das Entgelt für die im Vertrag vereinbarten Leistungen von MEAJET. Ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Kosten enthalten sind, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. 

 

3.2.2 Alle übrigen Kosten und Gebühren gehen ausschließlich zu Ihren Lasten, soweit im Vertrag keine schriftliche anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Sie stellen MEAJET oder die Fluggesellschaft von diesen Kosten frei. Soweit diese bereits bezahlt sind, erstatten Sie diese auf erstes Anfordern. 

 

3.2.3 Sie zahlen ferner an MEAJET alle Zusatzbeträge, die zwischen Ihnen und MEAJET vereinbart sind oder die infolge der Anweisungen oder fehlenden Anweisungen Ihrerseits, Fehlerhaftigkeit von Informationen oder Unterlagen, die Sie oder ein Passagier MEAJET oder der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt haben oder die aus einem anderen in Ihrem Verantwortungsbereich liegenden Grund erforderlich sind. 

 

3.2.4 Der Preis kann sich gemäß den Bestimmungen des Chartervertrages wegen Zusätzen für Treibstoff, Versicherung, Währung oder sonstigen Aufschlägen ändern, die die Fluggesellschaft nach dem Chartervertrag erheben kann. Wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, erklären Sie sich an solche Änderungen gebunden. 

 

3.2.5 Der Charterpreis sowie alle sonstigen im Vertrag vorgesehenen Gebühren verstehen sich ohne MWSt. und allgemeine Verbrauchssteuern. Diese sind von Ihnen zusätzlich gemäß dem am Steuerort geltenden Satz zu zahlen. 

 

3.3 Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Sie rechnen mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung auf. Ein Leistungsverweigerungsrecht wegen angeblicher Forderungen aus anderen Verträgen oder Rechtsverhältnissen ist ausgeschlossen. 

 

3.4 Erfolgt auch nur eine der Zahlungen nicht termingerecht, geraten Sie in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Nachfristsetzung bedarf. Wenn eine von MEAJET gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, kann MEAJET unbeschadet jeglicher weiterer Rechte und Rechtsbehelfe den Vertrag stornieren und die gesetzlichen Verzugszinsen geltend machen. 

 

4. STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG 

4.1 Sie können den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an MEAJET stornieren. Wenn einzelvertraglich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, fallen 20 % des gesamten Charterpreises als Stornogebühren an, die sich, falls schriftlich nichts anderes vereinbart ist, auf folgende Prozentsätze des Charterpreises erhöhen: 

 

4.1.1 Bei Stornierung von weniger als 60 Tagen vor dem planmäßigen Abflug auf 25 %,  

 

4.1.2 bei Stornierung von weniger als 30 Tagen vor dem planmäßigen Abflug auf 50 %, 

 

4.1.3 bei Stornierung von weniger als 7 Tagen vor dem planmäßigen Abflug auf 75 %, 

 

4.1.4 bei Stornierung von weniger als 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug auf 100 %.

 

4.2 Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung/Kündigung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als durch die Stornogebühren ausgewiesen ist. 

 

4.3 Für die Berechnung des Zeitpunkts der Stornierung/Kündigung gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei MEAJET. Erfolgt dieser nicht an einem Werktag - Samstage zählen nicht als Werktage -, gilt die Mitteilung als am nächsten Werktag zugegangen. Erfolgt die Mitteilung per Telefax oder per E-Mail, muss sie bis 16.00 Uhr Lokalzeit bei MEAJET eingegangen sein.  Bei späterem Eingang gilt sie am nächsten Werktag als zugegangen.

 

4.4  Falls einer der folgenden Fälle eintritt, kann MEAJET den Vertrag unverzüglich durch Mitteilung in Textform kündigen:

 

4.4.1 Sie begehen einen Verstoß gegen den Vertrag, der nicht behoben werden kann oder nicht innerhalb eines angemessenen von MEAJET festgesetzten Zeitpunkts behoben wurde; 

 

4.4.2 Sie setzen die Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten oder eines wesentlichen Teils davon aus dem Vertrag mit MEAJET aus, stellen diese ein oder drohen, dies zu tun. Dazu gehört auch die Einstellung von Zahlungen oder die Androhung der Einstellung von Zahlungen; 

 

4.4.3 Es können nach sachgerechter Einschätzung von MEAJET die für die Durchführung des Fluges erforderlichen Lizenzen und behördlichen Genehmigungen nicht in angemessener Zeit erlangt werden, oder wenn erlangt, können diese wahrscheinlich nicht aufrechterhalten bleiben; 

 

4.4.4 Es wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass Sie nicht mehr in der Lage sein werden, Ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen und eine deshalb geforderte Sicherheit nicht stellen; 

 

4.4.5 Es wird ein gerichtliches Insolvenzverfahren oder ein dem deutschen gerichtlichen Insolvenzverfahren ähnliches Verfahren nach dem Gesetz Ihres Heimatlandes gegen Sie eröffnet oder ein diesbezüglicher Antrag gestellt. 

 

4.5 Wenn MEAJET den Vertrag aus den oben genannten Gründen kündigt, sind Sie unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens zur Zahlung der oben aufgelisteten Stornogebühren verpflichtet. 

 

4.6 Das gesetzliche Recht zur Anpassung oder Beendigung von Verträgen wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

5. ÄNDERUNGEN, VERSPÄTUNGEN, UMLEITUNGEN

5.1 MEAJET übernimmt keine Verantwortung für Bestätigungen bei Abflügen oder Ankünften, es sei denn, diese sind die unmittelbare Folge von Pflichtverletzungen von MEAJET. Außerdem kann MEAJET nicht verantwortlich gemacht werden, wenn ein Fehler auf Dingen beruht, die außerhalb der Kontrolle von MEAJET sind, wie z.B. (die Aufzählung ist nicht abschließend) Probleme bei der Luftverkehrskontrolle, Verspätungen oder Knappheit im Personal, Schlechtwetter oder Faktoren, die das Flugzeug bei einem vorhergehenden Flug beeinträchtigt haben. Nach Abflug des Flugzeugs stellen alle STAs (STA = Scheduled Time of Arrival) nur geplante Zeiten dar. 

 

5.2 Wenn das Flugzeug aus irgendeinem Grund von einem in diesem Vertrag genannten Zielflughafen umgeleitet werden muss, gilt der Flug als abgeschlossen, wenn es auf dem Flughafen landet, wohin es umgeleitet wurde. MEAJET ist im Hinblick auf die Umleitungen oder die Auswirkungen dieser Umleitungen auf Sie oder die Passagiere nicht verantwortlich. 

 

5.3 Soweit MEAJET auf Ihren Wunsch für die Passagiere den Transfer zu deren eigentlichem Zielort mit alternativen Transportmitteln befördern lässt, hat MEAJET in Bezug auf diese Leistungen die Stellung als Ihr Vertreter und ist unter keinen Umständen für irgendwelche Schäden haftbar, die durch diese Vorkehrungen oder Transporte entstehen. Ggf. erstatten Sie MEAJET die Schäden. Alle Kosten dieser Transporte gehen auf Ihre Rechnung.

 

6. HAFTUNG 

6.1 Die Beförderung durch die Fluggesellschaft unterliegt der Haftungsanordnung des Übereinkommens von Montreal vom 28.03.1999, in der europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und umgesetzt durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Die Haftung von MEAJET ist in gleicher Weise eingeschränkt und modifiziert. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung der Passagiere und des Gepäcks sind gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen. Diese haftet im Verhältnis zu eventuellen Ansprüchen gegen MEAJET vorrangig. Gleichwohl können die Ansprüche auch bei MEAJET angemeldet werden und MEAJET leitet diese dann an die Fluggesellschaft weiter. Es gelten die Fristen, die nachfolgend unter Z. 6.4 genannt sind. 

 

6.2 MEAJET übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse, die von Drittdienstleistern verursacht sind, über die MEAJET keine direkte Kontrolle hat. MEAJET haftet nicht für Verzug oder sonstige Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages mit Ihnen, wenn dies durch ein Ereignis verursacht wurde, welches außerhalb des Bereichs liegt, auf das MEAJET Einfluss nehmen konnte.  Dazu gehören z. B. höhere Gewalt, Wetterbedingungen,  Aufruhr, Unruhen, Krieg, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Feuer, Blitzschlag, Embargos und ähnliche Einschränkungen. 

MEAJET haftet nicht für Schäden, die aus der Erfüllung staatlicher Vorschriften durch MEAJET oder der Fluggesellschaft entstehen oder daraus entstehen, dass Sie oder ein Passagier oder Passagiere die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen.

 

6.3  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

Die Haftung von MEAJET ist wie die Haftung eines Luftfahrtunternehmens entsprechend dem Übereinkommen von Montreal in der oben unter 6.1 zitierten Fassung beschränkt. Wegen der Einzelheiten wird auf Art. 1 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 verwiesen. 

Ergänzend gilt:

 

6.3.1 Wenn MEAJET zum Schadensersatz verpflichtet ist, tritt diese Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden. Insoweit haftet MEAJET auch für vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen seines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung für Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

 

6.3.2 Außer, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden, besteht auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung für unzutreffende Angaben oder stillschweigende Zusicherungen. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gilt dieser Haftungsausschluss auch für Schäden, die von Angestellten, Vertretern, Vertragspartnern oder sonstigen von MEAJET eingeschalteten Dienstleistern verursacht sind und MEAJET zugerechnet werden sollen. 

 

6.3.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht keine Haftung für unzutreffende Angaben, stillschweigenden Zusicherungen sowie vertraglichen und sonstigen schuldrechtlichen Haftungsgründen jeglicher Art. Mit Ausnahme einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gilt dieser Haftungsausschluss auch für Schäden, die von Angestellten, Vertretern, Vertragspartnern und sonstigen von MEAJET eingeschalteten Dienstleistern verursacht sind und, aus welchen Gründen auch immer, MEAJET zugerechnet werden sollen. 

 

6.3.4 MEAJET übernimmt keine Gewährleistung, Garantie o. ä. in Bezug auf die Qualität, Kapitalkraft oder Solvenz, die Zweckeignung oder anderweitige Eignung von Drittdienstleistern. 

 

6.3.5 MEAJET übernimmt keine Haftung für Schäden, Kosten, Aufwendungen oder sonstige Entschädigungsforderungen aufgrund einer unvollständigen, fehlerhaften, ungenauen, undeutlichen, außer der Reihe oder in falscher Form erfolgten Information oder Anweisung, die MEAJET oder der Fluggesellschaft von Ihnen oder von einem Passagier zur Verfügung gestellt wurden oder aufgrund eines verspäteten oder fehlenden Eintreffens, oder eines sonstigen Versäumnisses von Ihnen oder eines Passagiers. 

 

6.3.6 Abgesehen von den Fällen des vorsätzlichen Betruges übernimmt MEAJET keine Haftung für in diesem Vertrag nicht schriftlich festgehaltene oder anderweitig schriftlich niedergelegte und von einem hierfür zuständigen Mitarbeiter von MEAJET unterschriebene Stellungnahmen oder Sachdarstellungen von Angestellten, Agenten oder ansonsten im Zusammenhang mit diesen Vertrag stehenden Personen. 

 

6.3.7 Sie erklären sich damit einverstanden, MEAJET und deren Angestellte, Mitarbeiter sowie Vertreter von allen Schäden, Kosten, Forderungen und Aufwendungen schadlos zu halten, die zurückzuführen sind auf: 

  • eine Verletzung dieses Vertrages durch Sie; oder 
  • eine Handlung oder ein Versäumnis von Ihnen, eines Passagiers oder Ihrer Angestellten, Mitarbeiter bzw. Vertreter; oder 
  • eine Forderung, Klage oder ein Verfahren einer dritten Partei gegen MEAJET, verursacht oder mit verursacht durch Sie, einen Passagier oder von Ihrem/n  Angestellten, Mitarbeiter/n oder Vertreter/n. 

6.3.8 Alle übrigen Gewährleistungen werden hiermit, soweit zulässig, ausgeschlossen. 

 

6.3.9 Mit Ausnahme von Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung wird die Haftung der Höhe nach beschränkt auf 75 % des Charterpreises. 

 

6.4 FRISTEN FÜR ERSATZANSPRÜCHE UND KLAGEN

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck ist sobald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es dem Passagier zur Verfügung gestellt wurde. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.

 

Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

 

Wegen der Einzelheiten wird auf Art. 1 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 verwiesen.

 

7. VERTRAGSINHALTE

7.1 Der zwischen MEAJET und Ihnen geschlossene schriftliche Vertrag stellt den gesamten Umfang der Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien dar. Mündliche Abreden sind nicht getroffen worden. Sie wären auch nicht gültig.  Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen von den Vertragsparteien oder im Auftrag der Vertragsparteien durch die jeweiligen bevollmächtigten Angestellten unterzeichnet werden. 

 

7.2 Eine Erklärung der Kündigung oder der Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und ist an MEAJET's  bzw. Ihren eingetragenen Geschäftssitz oder Hauptgeschäftssitz zu adressieren, wahlweise an die Adresse, die Sie MEAJET/ bzw. MEAJET Ihnen in dem Vertrag als Zustelladresse oder als Zustellungsbevollmächtigten mitgeteilt haben. 

 

7.3 Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein soll, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Fall einer ungültigen Bestimmung verpflichten MEAJET und Sie sich gegenseitig, diese Bestimmung in der Weise zu ändern, dass sie unserer ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht  weitgehend entspricht. 

 

7.4 Die Gültigkeit sowie die Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen werden nicht beeinträchtigt. In diesem Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über eine Änderung dieser Bestimmung, so dass diese in der geänderten Form rechtskräftig, gültig und vollstreckbar ist und soweit wie möglich der ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht der Vertragsparteien entspricht.

 

8. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND 

8.1 Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

 

8.2 Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, gilt unter Ausschluss aller anderen nationalen und internationalen Gerichtsstände für die Regelung von Forderungen oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand. 

 

 

Stand 09. August 2019